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   OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 192/00   

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https://dejure.org/2003,5048
OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 192/00 (https://dejure.org/2003,5048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2003 - 3 U 192/00 (https://dejure.org/2003,5048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 3 U 192/00 (https://dejure.org/2003,5048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UrhG § 97
    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von wissenschaftlichen Werken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Publikationen über das Opus Dei; Unerlaubte Verwertung von Texten; Ausschließlichkeit der Rechtsinhaberschaft; Übernahme einzelner Wendungen; Schutzfähigkeit eines wissenschaftlichen Forschungsergebnisses; Kenntnisse über Struktur und Wortschatz des Opus Dei; Pflicht zur ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7, 3, 23, 24, 51 Nr. 2, 97 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von wissenschaftlichen Werken und deren Teilen sowie deren Übersetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 4 (Ls.)
  • ZUM-RD 2004, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 16/89

    Themenkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 192/00
    Bei wissenschaftlichen Werken kommt eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit nur für die Art der Darstellung in Betracht, nur insoweit kann die schöpferische Eigenheit die Individualität des Werkes prägen (Fromm-Nordemann-Vinck, Urheberrecht, 9. Auflage, § 2 UrhG Rz. 20), das wissenschaftliche Forschungsergebnis ist als solches urheberrechtlich nicht schutzfähig (BGH GRUR 1991, 130 - Themenkatalog; Fromm-Nordemann-Vinck, a. a. O., Rz. 22).
  • OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03

    Schutzfähigkeit wissenschaftlicher Werke

    Die Entscheidung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (vgl. Urteil vom 22.05.03 (3 U 192/00) - Opus Dei).
  • AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung der Fotografie einer Protestaktion in

    Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Zitats ist daher, dass es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken hergestellt wird (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51 Rn. 3), unzulässig ist es dagegen, Werk oder Werkteile in das zitierende Werk nur zur Ausschmückung aufzunehmen (BGHZ 50, 147 - Kandinsky I), als Blickfang ohne Belegfunktion zu verwenden (OLG Hamburg ZUM-RD 2004, 75 (79); GRUR-RR 2003, 33 - Maschinenmensch; KG ZUM 2010, 883 - Lichtbild im Lichtbild) oder mit Zitaten eigene Ausführungen des Autors zu ersetzen (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51).
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